Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften

FAQ zum Studium Klassische Philologie

Homerbüste

Liebe Studierende,

die folgende Handreichung möchte Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen geben, die sich aus den knappen Formulierungen der Studien- und Prüfungsordnungen bzw. Modulbeschreibungen ergeben und die im Studienalltag der Vergangenheit immer wieder aufgetaucht sind.

Diese Handreichungen sind als Orientierung für Sie als Studierende gedacht und machen für die Dozierenden Vorschläge zu einer vernünftigen Handhabung der Studien- und Prüfungsordnungen.

Rechtsverbindlich ist allerdings nur der offizielle Text der Studien- und Prüfungsordnungen und gegebenenfalls die Konkretisierungen, die die jeweilige Dozentin oder der Dozent in ihren Kursen geben. Bitte achten Sie daher in eigenem Interesse darauf, was im Einzelfall zu Prüfungsleistungen, Wiederholungsmöglichkeiten etc. verbindlich angekündigt wird. Insbesondere gilt dies für Kurse, die von Lehrbeauftragten angeboten werden, in denen etwa Wie­der­ho­lungs­mög­lich­kei­ten teils nicht garantiert werden können.

Wenn wir hier häufig gestellte Fragen zusammenstellen, heißt das natürlich nicht, dass Sie diese und andere Fragen uns nicht mehr stellen sollten, im Gegenteil: Diese Hinweise konnten wir nur dank Ihrer Fragen geben. Bitte kommen Sie (auch weiterhin) mit Problemen, Unklar­hei­ten, Fragen und Beschwerden bezüglich Ihres Lateinstudiums zu uns!

FAQ Latein als PDF

Ohne die regelmäßige Anwesenheit in den Kursen ist ein sinnvolles Studium nicht möglich, da nur so neue Inhalte und Methoden gemeinsam erarbeitet und eingeübt werden können.

  • Dies gilt ins­be­son­dere für alle Übungen (Grammatik, Syntax, Lektüren, Übersetzungskurse), in denen die sprach­lichen Fä­hig­keiten geschult werden.
  • Vorlesungen haben nach unseren Prüfungsordnungen einen Workload von einem Leistungspunkt; somit muss man alle Einzelsitzungen vorbereitet besuchen und zuhause aufbereiten, um auf die dem Leistungspunkt entsprechenden 30 Stunden zu kommen.
  • Bei (Pro- und Haupt-)Seminaren, in denen es um die Einübung und Anwendung wissenschaftlicher Methodik geht, ist Ihre regelmäßige Anwesenheit für das Erreichen der Lernziele und für die Durchführung der Veranstaltung, die vom lebendigen Austausch zwischen den Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern lebt, unerlässlich. Ihr Kommen ist auch gegenüber Ihren Kommili­tonin­nen und Kommilitonen, die Referate oder andere Sitzungseinheiten vorbereiten, ein Gebot der Höflichkeit und der Fairness.

Sollten Sie also aus wichtigem Grund oder einer Krankheit wegen verhindert sein, eine Veranstaltung zu besuchen, verständigen Sie bitte – schon aus Höflichkeit – vorher die Dozentin oder den Dozenten – und zwar so früh wie möglich, wenn Sie einen besonderen Beitrag (Referat, Präsentation etc.) für die betreffende Sitzung versprochen haben. Wenn Sie häufiger als zweimal fehlen müssen, sprechen Sie von sich aus die betreffenden Lehrenden an.

Als Faustregel gilt: Nie mehr als zweimal und nie unentschuldigt fehlen.

Übrigens: Falls Sie sich an einer Klausur teilnehmen wollen, deren zugehörigen Kurs Sie nicht oder zum Teil nicht besucht haben, sprechen Sie bitte im Vorfeld rechtzeitig mit der Prüferin oder dem Prüfer und wägen Sie gründlich das Risiko des Nichtbestehens ab, das erfahrungsgemäß in diesem Fall besonders hoch ist.

a) Beschränkt wiederholbare Prüfungen

Zu den laut Prüfungsordnung beschränkt wiederholbaren Prüfungen ist die verbindliche Anmeldung zwingend nötig. Diese erfolgt entweder online über WUSEL ("Prüfungsverwaltung") oder per Formular an das Prüfungsamt.

Darüber, welches Verfahren möglich ist, informiert Sie zu Beginn des Kurses die Dozentin oder der Dozent. Diese nennen Ihnen zugleich die vorgesehenen Prüfungstermine. Aus dem jeweiligen Prüfungstermin ergeben sich die Fristen für die Anmeldung (Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung, Rücktritt bis eine Woche vor der Prüfung). Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass auch das Prüfungsamt eine gewisse Zeit für die Bearbeitung Ihrer Meldungen benötigt.

Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, legen Sie bitte unbedingt ein ärztliches Attest vor, da Ihre Leistung sonst mit „nicht bestanden“ gewertet werden muss und Sie einen Versuch verlieren.

In folgenden Modulen finden sich beschränkt (das heißt zweimal wiederholbare) Modulabschluss- (MAP) bzw. Modulteilprüfungen (MTP):

BA 2014:

  • Modul LAT1 (Einführung Prosa): MAP (Klausur)

  • Modul LAT3 (Syntax): MAP (Klausur)

BA 2021:

  • Modul LAT6 (Vertiefung lateinische Sprache): MAP (Klausur)

MEd 2014:

  • Modul M III (Übersetzung Latein-Deutsch): MAP (Klausur)
  • Modul M IV (Lateinische Literatur): MAP (mündliche Prüfung)
  •  Modul M VI (Sprachpraxis): MAP (Klausur)
  • Modul M VII „Lateinunterricht be- obachten, planen, gestalten“: MAP (Hausarbeit)

MEd 2019:

  • Modul M-LAT3 (Übersetzung Latein-Deutsch): MAP (Klausur)
  • Modul M-LAT4 (Lateinische Literatur): MAP (mündliche Prüfung)
  • Modul M-LAT5 (Vorbereitungs- und Begleitmodul zum Praxissemester): MAP (Hausarbeit)

b) Uneingeschränkt wiederholbare Prüfungen

Zu uneingeschränkt wiederholbaren Prüfungen (das sind alle übrigen) ist eine Anmeldung im Voraus nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie pünktlich zur Prüfung erscheinen. Zur Erleichterung der Planung wird im Vorfeld eine unverbindliche Mitteilung, ob Sie teilnehmen werden, erbeten.
Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, lassen Sie sich in Ihrem Interesse bitte ebenfalls ein ärztliches Attest ausstellen; denn nur damit können Sie eine weitere Wiederholungsmöglichkeit erhalten.

Die Durchführung von Probeklausuren steht im Ermessen der/des jeweiligen Kursleiter*in. Probeklausuren können insbesondere in Veranstaltungen mit hohem sprachlichem Übungsanteil angeboten werden. Die Teilnahme an Probeklausuren ist freiwillig, aber zu empfehlen, um Prüfungspraxis zu erwerben und sich auf das Anforderungsprofil der Abschlussklausur frühzeitig einzustellen. Auf die Endnote hat das Ergebnis der Probeklausur keinen Einfluss.

a) Klausuren zu semestralen Veranstaltungen

In den Veranstaltungen, die jedes Semester angeboten werden, gibt es einen Klausurtermin, wenn sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darauf einigen können, höchstens aber zwei, einen am Ende der Vorlesungszeit und einen in der zweiten Hälfte der sich anschließenden vorlesungsfreien Zeit. Die Termine werden Ihnen von der Dozentin oder dem Dozentin den ersten Wochen der Vorlesungszeit mitgeteilt und im Rahmen des Möglichen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgestimmt.
Falls zwei Termine vereinbart sind, spricht nichts Grundsätzliches dagegen, bei Nichtbestehen zum ersten Termin den zweiten Termin als Wiederholungstermin zu nutzen.
Für Kurse, die mit einem unbenoteten studienbegleitenden Leistungsnachweis abschließen, empfiehlt sich die Teilnahme bereits am ersten Termin. Für Prüfungen, deren Note in das Abschlusszeugnis eingeht, sollten Sie für sich jeweils prüfen, wann das für Sie optimale Ergebnis am besten zuerreichen ist. Dies gilt besonders für beschränkt wiederholbare Prüfungen.

b) Klausuren zu annualen Veranstaltungen

In den Veranstaltungen, die nur einmal im Jahr (Wintersemester oder Sommersemester) angeboten werden, gibt es ebenfalls, wie bei den semestralen Veranstaltungen, bei Einigung einen, sonst zwei Klausurtermine. Um eine Verzögerung im Studienablauf zu vermeiden, kann für die Modulteil- oder Modulabschlussprüfungen in den Grundlagen
modulen („Lateinische Sprache und Literatur“ und „Lateinische Literaturwissenschaft“) als Sonderregelung von den betreffenden Lehrenden auf Anfrage ein zusätzlicher dritter Termin, dann in der Regel mit deutlichem zeitlichem Abstand, vorgesehen werden.
Alle Termine werden Ihnen rechtzeitig von der Dozentin oder dem Dozenten mitgeteilt. Wahlweise können Sie am ersten oder zweiten Termin teilnehmen. Sollten Sie einmal nicht bestanden haben, können Sie den zweiten oder dritten Termin als (einmalige) Wiederholungsmöglichkeit nutzen.

c) Schriftliche Hausarbeiten

Der Abgabetermin für schriftliche Hausarbeiten wird Ihnen von der Dozentin oder dem Dozenten des Kurses frühzeitig mitgeteilt. Dies gilt auch für die Anforderungen an die Form, den Inhalt und den Umfang der Hausarbeit. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung (z.B. Bafögrelevante Nachweise), eine angemessene Korrekturzeit einzukalkulieren. Falls eine Hausarbeit den Anforderungen nicht genügt, liegt es im Ermessen der Dozentin oder des Dozenten, sie zur Nacharbeit zurückzugeben oder nicht. In letztem Fall ist die gesamte Lehrveranstaltung zu wiederholen.

Zu Beginn jedes Kurses legt die Dozentin oder der Dozent im Rahmen der Modulbeschreibung den für die Abschlussprüfung relevanten Stoff fest und benennt in der Regel ein Corpus, aus dem für die Klausur relevante Übersetzungstexte genommen werden.
Eine absolute Wort- oder Seitenzahl ist für diese Corpora angesichts der verschiedenen Schwierigkeitsgrade der Texte nicht sinnvoll festzulegen. Um langfristig die Vergleichbarkeit der Anforderungen sicherzustellen, werden die Corpora der Lektürekurse auf der Homepage des Faches veröffentlicht.

Für die MAP des Moduls LAT6 setzt sich das Corpus aus den Lektürecorpora des jeweils laufenden Semesters, die Sie der Liste entnehmen können, und einem über mehrere Semester unveränderlichen Textcorpus zusammen. Das ständige Teilcorpus besteht aus dem ersten Buch von Caesars Bellum Gallicum, Ciceros Rede De lege Manilia (= De imperio Cn. Pompei) und den Büchern I–IV der Aeneis Vergils. In verbindlicher Form wird das Gesamtcorpus am Schwarzen Brett und auf der Homepage des Faches bekannt gegeben. Zur Vorbereitung der MAP im Modul LAT6 ist der Besuch der Lektürekurse, aus deren Corpora sich das Gesamt­corpus zusammensetzt, nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen.

Für jede Prüfung wird eine einheitliche Note gebildet. In der Regel werden Sie auch auf
den studienbegleitenden Nachweisen, die der BA vorsieht und die nur das Bestehen attestieren, eine Note finden; diese will Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Leistung helfen.
Besteht eine Prüfung aus zwei oder mehr Prüfungsteilen, wird die Gewichtung der Prüfungsteile spätestens bei der Aufgabenstellung bekanntgegeben und für die arithmetische Ermittlung der Gesamtnote berücksichtigt. Eine gesonderte Benotung von Prüfungsteilen findet aber nicht statt; diese können auch nicht gesondert wiederholt werden.
Die Wiederholung einer bereits bestandenen Prüfung (z.B. zur Notenverbesserung) ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte geben Sie zusammen mit Ihren Klausuren oder Hausarbeiten bereits so weit wie möglich aus gefüllte Leistungsnachweise ab. ausarbeiten, Klausuren und Leistungsnachweise können Sie, sofern nichts anderes im Kurs vereinbart wird oder Klausuren archiviert werden müssen, im Sekretariat aus der schwarzen Abholmappe abholen.
Sehen Sie sich Korrekturen genau an und fragen Sie bei Unklarheiten nach.

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